Der Lichtfühler dient der Erfassung der Helligkeit in Räumen. In Verbindung mit den Lichtreglern LR/S x.16.1 (x = 2 oder 4), DLR/S und LR/M1.6.2 wird der Lichtfühler zur Konstantlichtregelung eingesetzt.
* Wichtiger Hinweis: Die Installation elektrischer Geräte darf entweder nur mit Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers oder durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb erfolgen!