Home » Kaiser UP Abzweigdose 115x115x101 mm 7611614037493

Artikel

Kaiser UP-Abzweigdose, 115x115x101 mm

NULL
9908.01
Kaiser UP-Abzweigdose, 115x115x101 mm
-+


6,81 EUR / Stück
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten (Paketversand: 7,45€)
Lieferzeit: 5-14 Werktage


Bestell-Nr: 9908.01
Hersteller-Artikelnummer 9908.01
EAN-Nummer: 7611614037493


weitere Informationen:
Beschreibung
Herstellerinformationen
Technische Details

AusführungEinzel
Mit drehbarem Ringfalse
Bestückungohne
Geeignet für Wand-/Plattendicke-
Anzahl der einstellbaren Gerätebefestigungslaschen-
WerkstoffKunststoff
Klemme lagefixiert-
Bauform-
Für Anzahl Geräteeinsätze-
Geeignet für Kabeldurchmesser-
Farbeweiß
Ausführung Deckelohne
Leuchtenhakenbefestigungfalse
MontageartBetonbau
Tiefe101 | 101
Mit Schraubentrue
Gehäusedurchführung durch Rohrstutzenfalse
Rohrverriegelung optionalfalse
Deckelbefestigung-
Max. Leiterquerschnitt-
Spezielle Anwendungohne
Konform BS 4662false
Koppelbarfalse
Innentiefe-
Gehäusedurchführung durch Ausbrechöffnungtrue
Rohrarretierungfalse
Halogenfreitrue
Transparenter Deckelfalse
Polzahl der Klemme-
Länge115
Gehäusedurchführung durch Stufenmembranfalse
Anzahl der Einführungen-
Schutzart (IP)IP3X
Mit Abschirmungfalse
Stutzenohne
Durchmesser-
Für Rohrdurchmesser20/25 mm
Schutzart (NEMA)-
Funktionserhaltohne
Anzahl der nicht einstellbaren Gerätebefestigungslaschen5
Einführung von hintentrue
Anzahl der mitgelieferten Tüllen-
Oberflächenschutz-
Plombierbarfalse
Luftdichtfalse
Formrund
Breite115
Befestigung der Geräteschrauben
Gehäusedurchführung durch Dichtmembranfalse
Mit Trennwandfalse
KAISER GmbH & Co. KG
Ramsloh 4
58579 Schalksmühle
info@kaiser-elektro.de
UP-Abzweigdose 101 mm (9908.01). Verbindungskästen in allen Größen und für fast alle Aufgaben. Dieses Programm zeichnet sich durch seine praxisnahen Gehäusegrößen sowie die baustellengerechte, robuste Bauart der Gehäuse aus. Länge: 115 mm | Breite: 115 mm | Anwendungsgebiet: Leitungs- und Rohrführungssysteme | Tiefe: 101 mm

* Wichtiger Hinweis:
Die Installation elektrischer Geräte darf entweder nur mit Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers oder durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb erfolgen!